Nach dem Studium


© Foto: Julian Martitz
Alumni der Fakultät zum Thema "Erstlingswerke" in unserer öffentlichen Vortragsreihe "dienstags um 6"

"Und was machst Du dann nach dem Studium?"

Diese Frage haben schon viele Studierende zu hören bekommen. Dabei gibt es sehr viele Möglichkeiten, wie es nach dem Studium weitergehen kann. Die Entscheidung muss individuell getroffen werden und hängt auch von den finanziellen Umständen, der Fachrichtung und nicht zuletzt den persönlichen Zielen ab.

  • Alumni (Absolventinnen und Absolventen)

    Bleibe in Kontakt

    Als AbsolventIn der Fakultät bist Du ein wertvolles Mitglied einer stetig wachsenden Gemeinschaft.

  • Promovieren

    Studieren nach dem Studium

    Mit dem Masterabschluss an unserer Fakultät steht die Möglichkeit offen, an einem der Institute zu promovieren.

  • Architekt/in werden

    Eine entsprechende Belegung der Module im Masterstudiengang Architektur und Städtebau vorausgesetzt, führt der Weg nach dem Studium für viele Absolvierende zur Architektenkammer.

    Die Architektenkammer bietet vielfältige Vorteile und die Mitgliedschaft ist obligatorisch, um den Titel Architekt/in führen zu dürfen.

  • Landschaftsarchitekt/in werden

    AbsolventInnen sind sowohl in der Privatwirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung tätig. Sie wirken in kommunalen Planungsämtern, Naturschutzbehörden oder der Verwaltung denkmalgeschützter Anlagen. In der Privatwirtschaft arbeiten sie in Planungsbüros, oft in größeren Arbeitsgemeinschaften zusammen mit ArchitektInnen, StadtplanerInnen und BauingenieurInnen. Die Aufgaben reichen von der Umsetzung kleiner baulicher Maßnahmen im Außenraum bis zur landschaftlichen Steuerung von Großregionen.

  • Landschaftsplaner/in werden

    Das Berufsfeld des Umweltplaners oder der Landschaftsplanerin hält vielfältige Betätigungsfelder bereit, zum Beispiel in Planungsbüros, bei Planungsämtern, Naturschutzbehörden oder -verbänden, bei NGOs oder in der Forschung. Die räumliche Zuständigkeit kann dabei von einzelnen Vorhaben auf lokaler und kommunaler Ebene bis zu regionalen und Landesaufgaben reichen. Die Bandbreite der Aufgaben umfasst die Konzepterstellung (z. B. Kompensationskataster) über die Planung und Vorabprüfung von Vorhaben (z. B. Landschaftspflegerische Begleitplanung, Umweltverträglichkeitsprüfungen) bis zur Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen und deren Erfolgskontrolle.