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Ausbau der Windenergie kann mit dem Artenschutz vereinbart werden

Ausbau der Windenergie kann mit dem Artenschutz vereinbart werden

Prof. Dr. Christina von Haaren (IUP) und Udo Sahling (Klimaschutzagentur Region Hannover) moderierten die Online-Veranstaltung.

 

Zum Erreichen der Klimaschutzziele ist ein weiterer und schneller Ausbau der Windenergie nötig und auch mit dem Artenschutz vereinbar. Klare Zielvorgaben für die Bundesländer sowie eine rechtssichere und weniger fehleranfällige Planung auf den unteren Ebenen bleiben die großen Herausforderungen im Prozess der Energiewende.

Zu diesen Ergebnissen kamen die Teilnehmenden der Online-Konferenz „Windenergie und Artenschutz. Miteinander statt gegeneinander – wie kann das gelingen?“ am 29. Oktober 2020. Gemeinsam mit der Klimaschutzagentur Region Hannover hatte das Institut für Umweltplanung der Leibniz Universität Hannover eingeladen, um mit Expertinnen und Experten aus Naturschutzverbänden, Planungsbüros und Behörden Zielkonflikte zwischen Arten- und Klimaschutz sowie die Umsetzungschancen einer naturverträglichen Energiewende zu diskutieren.

Rund 270 Teilnehmende aus ganz Deutschland und Österreich hatten sich zugeschaltet. Nach dem Grußwort des niedersächsischen Staatssekretärs im Umweltministerium, Frank Doods, führte Prof. Manfred Niekisch (ehem. stv. Vorsitzender des Umweltrates der Bundesregierung) in das Themenfeld Klimawandel, Biodiversität und erneuerbare Energien ein. Eindrücklich zeigte er die Notwendigkeit auf, den Schutz der Ökosystemleistungen generell und den der Artenvielfalt im Besonderen mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien zu verbinden.
Dr. Rainer Raab (Leiter des Technischen Büros für Biologie Deutsch-Wagram, Österreich) zeigte anschließend aktuelle Forschungsergebnisse aus dem Eurokite-Projekt zum Erhaltungszustand windsensibler Vogelarten in Deutschland. Anhand von Telemetrie-Daten besenderter Rotmilane konnten neue Erkenntnisse zu Verhalten und Lebensraum der Vögel gewonnen werden, die die Bedeutung der digitalen Transparenz beim Artenmonitoring unterstreichen. Die Forschungsergebnisse legen nahe, bei artenschutzrechtlichen Beurteilungen im Rahmen der Genehmigungsplanung künftig vorrangig einen populationsbezogenen Ansatz zu verfolgen.
Im zweiten Teil der Veranstaltung stellten Carla Vollmer (Umweltbundesamt) und Katrin Ammermann (Bundesamt für Naturschutz) die Positionen ihrer Behörden im Bereich Natur- und Klimaschutz vor.

In der anschließenden Diskussion wurden MdB Dr. Ingrid Nestle (Bündnis 90/Die Grünen), Lars Lachmann (NABU), Philipp von Tettau (Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen) hinzu geschaltet und stellten sich den Fragen der sehr aktiv chattenden Teilnehmenden. Nach Abschluss der offiziellen Veranstaltung standen die Referent*innen für weitere Kommentare im Chat zur Verfügung.