Bewerbungsinformationen und Unterlagen

Masterbewerbung bis 15. Januar

Bis zum 15. Januar können sich Studieninteressierte aus Deutschland und EU-Staaten für die folgenden Masterstudiengänge bewerben:
 

Studienstart ist im Sommersemester im April 2024

  • B.Sc. Landschaftsarchitektur und Umweltplanung

    Im Bachelorstudiengang werden jährlich zum Wintersemester gut 80 Studierende zum Studium zugelassen. Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Im Zuge des Zulassungsverfahrens wird der Numerus clausus (NC) als Verfahrensnote ermittelt und steht somit nicht zu Beginn des Bewerbungsverfahrens fest.

  • M.Sc. Landschaftsarchitektur

    Diese Informationen sollen Ihnen eine Orientierungs- und Arbeitshilfe zur Erstellung Ihrer Bewer­bungsunterlagen geben. Die Informationen bestehen aus Auszügen der Zulassungsordnung sowie Erklärungen. 

    Im Masterstudiengang werden jährlich zum Wintersemester 20 und zum Sommersemester 10 Studierende zugelassen. Der Zugang zu den konsekutiven Masterstudiengängen wird durch die Ordnungen über den Zugang und die Zulassung für den jeweiligen Masterstudiengang geregelt. 

     

    Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Landschaftsarchitektur ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber

    • entweder an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem der Bologna-Signaturstaaten angehört, einen Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss im Studiengang Landschaftsarchitektur und Umweltplanung oder in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben hat, oder
    • an einer anderen ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben hat. Die Gleichwertigkeit wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Ständigen Sekretariat der Kultusministerkonferenz festgestellt.
    • Falls das vorangegangene Bachelorstudium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht beendet sein sollte, können Sie sich trotzdem bewerben. Allerdings müssen bis zum Bewerbungsschluss in Ihrem Notenspiegel mindestens 150 Leistungspunkte nachgewiesen werden.
       

    Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:

    • Zulassungs- bzw. Immatrikulationsantrag der Leibniz Universität Hannover
    • Zeugnisse und Nachweise in beglaubigter Kopie
    • Lebenslauf
    • Motivationsschreiben (maximal 5 Seiten):
      Warum wollen Sie an der Leibniz Universität Hannover studieren?
      Welche Kenntnisse aus dem Erststudium befähigen Sie für diesen Studiengang?
      Welche Motivation zur wissenschaftlichen und entwerferischen Arbeitsweise bringen Sie mit?
      Warum wird Sie dieser Studiengang für Ihre zukünftigen beruflichen Ziele qualifizieren? Welche Schwerpunkte haben Sie innerhalb Ihres Bachelorstudiums gesetzt oder vielleicht auch nicht? (Bitte begründen Sie dies.)
      Welche Schwerpunkte wollen Sie im Masterstudium setzen oder vielleicht auch nicht?
    • Arbeitsproben (bis zu 10 Seiten):
      Zeigen Sie mit einer Auswahl Ihrer bisherigen Arbeiten Ihre spezifischen Begabungen und Interessen für den Studiengang. Kennzeichnen Sie bitte, sofern sich diese Arbeitsproben auf Gruppenarbeiten beziehen, welchen Teil Sie erstellt haben.
    • Bewerberinnen und Bewerber aus dem nicht deutschsprachigen Ausland haben einen Nachweis über eine bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang, die mit mindestens DSH-2 bestanden ist, beizufügen.
       

    Bewerbung 

    Eine Bewerbung ist  zum Winter- und Sommersemester möglich. Die Bewerbungsfrist endet für Studienbewerberinnen bzw. -bewerber aus dem Inland und europäischen Ausland am 15. Juli bzw. 15. Januar. Für Bewerberinnen bzw. -bewerber aus Nicht-EU-Ländern endet die Bewerbungsfrist bereits am  31. Mai bzw. 30. Novemver für das kommende Semester.
     

  • M.Sc. Umwelt- und Regionalplanung - Major Regionalplanung

    Zulassungsvoraussetzungen

    Diese Informationen sollen Ihnen eine Orientierungs- und Arbeitshilfe zur Erstellung Ihrer Bewer­bungsunterlagen geben. Die Informationen bestehen aus Auszügen der Zulassungsordnung sowie Erklärungen. Die rechtliche Grundlage für die Zulassung zum Masterstudium bildet die Zulassungsordnung Master of Science Umwelt- und Regionalplanung.

    Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Umwelt- und Regionalplanung ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber:

    • entweder an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem der Bologna-Signatarstaaten angehört, einen Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss im Studiengang Landschaftsarchitektur und Umweltplanung oder in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben hat, oder
    • an einer anderen ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben hat. Die Gleichwertigkeit wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Ständigen Sekretariat der Kultusministerkonferenz (www.anabin.de) festgestellt.
    • Falls das vorangegangene Bachelorstudium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht beendet sein sollte, können Sie sich trotzdem bewerben. Allerdings müssen bis zum Bewerbungsschluss in Ihrem Notenspiegel mindestens 150 Leistungspunkte nachgewiesen werden.

    Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:

    1. auf Grund welcher spezifischen Begabungen und Interessen die Bewerberin oder der Bewerber sich für diesen Studiengang besonders geeignet hält,
    2. inwieweit dieser Studiengang die Bewerberin oder den Bewerber für ihre oder seine beruflichen Ziele qualifiziert,
    3. inwieweit sie oder er zu wissenschaftlicher bzw. methodenorientierter, planerischer Arbeitsweise befähigt ist
    4. inwieweit sie oder er über sichere Kenntnisse der wissenschaftlichen Grundlagen bzw. des Basiswissens aus dem Erststudium verfügt und
    5. ob sie oder er den Major Naturschutz und Landschaftsplanung oder den Major Regionalplanung studieren möchte.

    Bewerberinnen und Bewerber für den Major Regionalplanung (Territorial Development), deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen Kenntnisse der englischen Sprache mindestens auf dem Sprachniveau B2 nachweisen. Für Details zum Nachweis siehe: http://www.fsz.uni-hannover.de/de-nachweise.html .

    Hinweise zum Zulassungsverfahren

    Die Auswahlkommission für den Masterstudiengang Umwelt- und Regionalplanung möchte mit folgenden Hinweisen Unterstützung für das Zulassungsverfahren leisten:

    1. Definition „fachlich eng verwandter“ Studiengänge

    Wer über einen anderen Abschluss als z.B. B. Sc. Landschaftsarchitektur / Landschaftsplanung / Umweltplanung verfügt, kann sich grundsätzlich auch für den Master Umwelt- und Regionalplanung (Major Regionalplanung) bewerben. Der vorherige Studienabschluss sollte eine gewisse Nähe zum Themenbereich des Major Regionalplanung aufweisen. Die Überprüfung erfolgt einzelfallspezifisch, d.h. wir stehen für Auskünfte zur Verfügung. Als Faustregel für die fachlich enge Verwandtschaft kann herangezogen werden, dass innerhalb des Studienganges Grundwissen ist in den Bereichen Regionalentwicklung sowie Raum- und Umweltplanung vertreten sein müssen. Zugelassen werden kann, wer ausreichend Kenntnisse in den Bereichen Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Umweltplanung, Geographie mit Schwerpunkt Raumentwicklung nachweisen kann (Urban and Regional Planning, Town and Country Planning, Environmental Planning, Geography (with Spatial Development focus).

    Sollten einige dieser Lehrinhalte im vorherigen Studiengang nicht vertreten gewesen sein, kann die Zulassung dennoch unter der Auflage erfolgen, dass von der Zulassungskommission festgelegte Lehrveranstaltungen nachgeholt werden müssen. Diese Auflagen ergehen mit dem Zulassungsbescheid. Maximal werden Auflagen in Höhe von 12 ECTS erteil, um den Studienverlauf des Masters Umwelt- und Regionalplanung nicht zu beeinflussen.

    2. Motivationsschreiben und Arbeitsproben

    Das Motivationsschreiben und die Arbeitsproben dienen dazu, ihre Qualifikationen für den Studienort Hannover darzulegen, also nutzen sie diese Gelegenheit auch dafür. Wir bemessen die Motivationsschreiben nicht nach der Quantität, sondern ausschließlich nach der Qualität. Daher ist die Einhaltung der maximalen Seitenzahl zwingend erforderlich. Die Zulassungsordnung legt Wert darauf, dass die o.g. fünf Punkte durch das Schreiben erfüllt werden, also nutzen Sie dies als Hilfestellung. Bei den Arbeitsproben sollten sie Auszüge aus ihrer Bachelorarbeit oder anderen Arbeiten ihres vorherigen Studiums beilegen, aber auch hier die maximale Seitenanzahl einhalten. Empfehlenswert ist, die Zusammenfassung der Bachelorarbeit und eine weitere Arbeitsprobe.

     

    Bewerbung 

    Eine Bewerbung ist zum Winter- und Sommersemester möglich. Die Bewerbungsfrist endet für Studienbewerberinnen bzw. -bewerber aus dem Inland und europäischen Ausland am 15. Juli bzw. 15. Januar. Für Bewerberinnen bzw. -bewerber aus Nicht-EU-Ländern endet die Bewerbungsfrist bereits am 31. Mai bzw. 30. November für das kommende Semester.

  • M.Sc. Umwelt- und Regionalplanung - Major Naturschutz und Landschaftsplanung

    Zulassungsvoraussetzungen

    Diese Informationen sollen Ihnen eine Orientierungs- und Arbeitshilfe zur Erstellung Ihrer Bewer­bungsunterlagen geben. Die Informationen bestehen aus Auszügen der Zulassungsordnung sowie Erklärungen. Die rechtliche Grundlage für die Zulassung zum Masterstudium bildet die Zulassungsordnung Master of Science Umwelt- und Regionalplanung.

    Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Umwelt- und Regionalplanung ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber:

    • entweder an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem der Bologna-Signatarstaaten angehört, einen Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss im Studiengang Landschaftsarchitektur und Umweltplanung oder in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben hat, oder
    • an einer anderen ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben hat. Die Gleichwertigkeit wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Ständigen Sekretariat der Kultusministerkonferenz (www.anabin.de) festgestellt.
    • Falls das vorangegangene Bachelorstudium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht beendet sein sollte, können Sie sich trotzdem bewerben. Allerdings müssen bis zum Bewerbungsschluss in Ihrem Notenspiegel mindestens 150 Leistungspunkte nachgewiesen werden.

    Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:

    1. auf Grund welcher spezifischen Begabungen und Interessen die Bewerberin oder der Bewerber sich für diesen Studiengang besonders geeignet hält,
    2. inwieweit dieser Studiengang die Bewerberin oder den Bewerber für ihre oder seine beruflichen Ziele qualifiziert,
    3. inwieweit sie oder er zu wissenschaftlicher bzw. methodenorientierter, planerischer Arbeitsweise befähigt ist
    4. inwieweit sie oder er über sichere Kenntnisse der wissenschaftlichen Grundlagen bzw. des Basiswissens aus dem Erststudium verfügt und
    5. ob sie oder er den Major Naturschutz und Landschaftsplanung oder den Major Regionalplanung studieren möchte.

    Bewerber aus dem nicht deutschsprachigem Ausland müssen zum Studium im Major Naturschutz und Landschaftsplanung ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Sprachniveau C1 nachweisen.

    Hinweise zum Zulassungsverfahren

    Die Auswahlkommission für den Masterstudiengang Umwelt- und Regionalplanung möchte mit folgenden Hinweisen Unterstützung für das Zulassungsverfahren leisten:

    1. Definition „fachlich eng verwandter“ Studiengänge

    Wer über einen anderen Abschluss als z.B. B. Sc. Landschaftsarchitektur / Landschaftsplanung / Umweltplanung verfügt, kann sich grundsätzlich auch für den Master Umwelt- und Regionalplanung (Major Naturschutz und Landschaftsplanung) bewerben. Der vorherige Studienabschluss sollte eine gewisse Nähe zum Themenbereich des Naturschutzes und Landschaftsplanung aufweisen. Die Überprüfung erfolgt einzelfallspezifisch, d.h. wir stehen für Auskünfte zur Verfügung. Als Faustregel für die fachlich enge Verwandtschaft kann herangezogen werden, dass innerhalb des Studienganges umwelt- und raumplanerische sowie landschaftsökologische Inhalte vertreten sein müssen. Grundsätzlich zugelassen werden kann, wer jeweils mindestens 8 ECTS im Bereich Umwelt- und Raumplanung, 8 ECTS im Bereich Landschaftsökologie und Naturschutz sowie 8 ECTS im Bereich Pflanzenökologie und Vegetationskunde 4 SWS nachweisen kann. Sollten einige dieser Lehrinhalte im vorherigen Studiengang nicht vertreten gewesen sein, kann die Zulassung dennoch unter der Auflage erfolgen, dass von der Zulassungskommission festgelegte Lehrveranstaltungen nachgeholt werden müssen. Diese Auflagen ergehen mit dem Zulassungsbescheid. Maximal werden Auflagen in Höhe von 12 ECTS erteil, um den Studienverlauf des Masters Umwelt- und Regionalplanung nicht zu beeinflussen.

    2. Motivationsschreiben und Arbeitsproben

    Das Motivationsschreiben und die Arbeitsproben dienen dazu, ihre Qualifikationen für den Studienort Hannover darzulegen, also nutzen sie diese Gelegenheit auch dafür. Wir bemessen die Motivationsschreiben nicht nach der Quantität, sondern ausschließlich nach der Qualität. Daher ist die Einhaltung der maximalen Seitenzahl zwingend erforderlich. Die Zulassungsordnung legt Wert darauf, dass die o.g. fünf Punkte durch das Schreiben erfüllt werden, also nutzen Sie dies als Hilfestellung. Bei den Arbeitsproben sollten sie Auszüge aus ihrer Bachelorarbeit oder anderen Arbeiten ihres vorherigen Studiums beilegen, aber auch hier die maximale Seitenanzahl einhalten. Empfehlenswert ist, die Zusammenfassung der Bachelorarbeit und eine weitere Arbeitsprobe.

     

    Bewerbung 

    Eine Bewerbung ist zum Winter- und Sommersemester möglich. Die Bewerbungsfrist endet für Studienbewerberinnen bzw. -bewerber aus dem Inland und europäischen Ausland am 15. Juli bzw. 15. Januar. Für Bewerberinnen bzw. -bewerber aus Nicht-EU-Ländern endet die Bewerbungsfrist bereits am 31. Mai bzw. 30. November für das kommende Semester.

  • B.Sc. Architektur

    Zum Bachelorstudiengang Architektur werden jährlich zum Wintersemester ca. 125 Studierende zugelassen. Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Der Numerus clausus (NC) wird im Zuge des Zulassungsverfahrens als Verfahrensnote ermittelt und steht zu Beginn des Bewerbungsverfahrens somit noch nicht fest.

    Für die Bewerbung sind neben den regulären Bewerbungsunterlagen keine weiteren Unterlagen (wie zum Beispiel Praktikumsnachweise oder eine Bewerbungsmappe) erforderlich. Des Weiteren werden keine Auswahltests oder Bewerbungsgespräche durchgeführt.

  • M.Sc. Architektur und Städtebau

    Im konsekutiven Masterstudiengang Architektur und Städtebau werden jährlich zum Wintersemester 75 Studienplätze vergeben. Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Der Zugang wird durch die Ordnung über den Zugang und die Zulassung geregelt. Die Auswahlentscheidung trifft eine Auswahlkommission auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen.

    Bitte beachten Sie, dass für die Bewerbung zusätzlich zu den regulären Bewerbungsunterlagen eine Bewerbungsmappe und ein Praktikumsnachweis einzureichen sind. Die Bewerbungsmappe umfasst ein Motivationsschreiben mit maximal 4.500 Zeichen (nach Möglichkeit nur eine Seite DIN A4, 11 Pt., entspricht ca. 3.300 Zeichen inkl. Leerzeichen) sowie 9 bis zu max. 12 Seiten Arbeitsproben.

    Der Praktikumsnachweis sollte Auskunft über die Art, Dauer und die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit des Praktikums geben (siehe unten stehender Link zur Praktikumsordnung).

    Die Dateigröße der hochgeladenen Unterlagen sollte 30 MB nicht überschreiten.