Modellbauwerkstatt

sägen, schleifen, bauen

© Foto: Julian Martitz


Eine Anfrage für selbständige Modellbauarbeiten in der Werkstatt bzw. eine Annahme von Aufträgen ist nur nach vorheriger Absprache per E-Mail an: modellbau@archland.uni-hannover.de möglich.

Ab November werden Arbeiten für die Abschlussarbeiten der Studierenden vorrangig behandelt.

Der Zugang in den Werkstatttrakt erfolgt über das Treppenhaus (A-125); der Ausgang ist über den Raum D-108 nach außen zu erfolgen.

Es können max. 3 Personen (plus Werkstattleitung) gleichzeitig in der Werkstatt arbeiten. Daher sind vorgegebene und abgesprochene Zeiten unbedingt einzuhalten. Den Anweisungen der Werkstattleitung vor allem in Hinsicht auf die Hygiene- und Abstandsregeln ist Folge zu leisten. Gesichtsmasken müssen getragen werden, die benutzten Geräte und Werkzeuge sind im Anschluss mit bereit gestellten Mitteln zu reinigen.

Werkstattkurse können Anfang des Semesters angefragt werden und mit maximal 3 Personen (plus Werkstattleitung) durchgeführt werden.

Die Ausleihe von Kleinmaschinen und Werkzeug ist nur nach Anmeldung per E- Mail an modellbau@archland.uni-hannover.de möglich. Die Terminabsprache ist unbedingt einzuhalten. Die Ausgabe erfolgt ohne Betreten des Werkstatttraktes von außen am Tor vom Raum D-108 unter der Rampe.

Studierende, die den Werkstatttrakt betreten, müssen sich beim Verantwortlichen anmelden.

Die Erhebung der Kontaktdaten erfolgt gemäß der Niedersächsischen Corona-Verordnung (§4) und muss Vor- und Nachnamen, vollständige Adresse, die aktuelle Telefonnummer und die Kontaktzeit enthalten. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 3 Wochen nach Kontakt, nach 4 Wochen sind die Daten zu vernichten.

  • allgemeine Informationen

    Als Tischlermeister ist Herr Brückner in der Lage einen Lehrgang für den sogenannten kleinen Maschinenschein anzubieten.
    Dieser Maschinenschein berechtigt Studierende zur Benutzung aller Maschinen und Geräte in der Modellbauwerkstatt. Außerdem ist die Möglichkeit zur Ausleihe von Kleingeräten gegeben. In der Modellbauwerkstatt fertigen die Studierenden Modelle im Rahmen ihrer Studienarbeiten. Diese reichen von Arbeitsmodellen aus Pappe und Styrodur bis hin zu aufwendig gearbeiteten Präsentationsmodellen aus verschiedensten Materialien wie Kunststoffen, Holz und Metall. Grundsätzlich sollten die geforderten Modelle in ihrer Ausführung so geplant werden, dass sie selbständig angefertigt werden können.

    Die Werkstattleitung berät dabei die Studierenden in der Ausführung der Modelle, die sie im Werkraum mit zur Verfügung gestelltem Werkzeug bauen. In einem gesonderten Maschinenraum stehen entsprechende Großmaschinen, die von den Studierenden aber nur bedingt selbständig benutzt werden können.

    Voraussetzung der Nutzung der Modellbauwerkstatt ist die Kenntnis und Einhaltung der Werkstattordnung.

  • Maschinen

    Die Werkstatt ist ausgestattet mit den grundlegenden Tischlereimaschinen. Vorhanden sind eine Formatkreissäge, eine Bandsäge, ein Teller- /Bandschleifer, Ständerbohrmaschinen, eine Tischfräse und eine kombinierte Dickten-/Abrichthobelmaschine. Die notwendige Schutzausrüstung (Gehörschutz, Schutzbrillen, Masken, etc.) steht zur Verfügung.

    Handmaschinen

    Es gibt ein umfangreiches Angebot an elektrischen Handmaschinen, die in der Werkstatt benutzt werden können, wie Akkuschrauber, Schwingschleifer, Dreieckschleifer, Stichsägen, etc.

    Kleinmaschinen

    Eine Reihe von Kleinmaschinen steht zur Verfügung: kleine Kreissägen, Bandsägen, Dekupiersägen und eine Kappsäge.
    Zur Styrodurbearbeitung gibt es zwei Styrocut-Maschinen Nr. 3 mit kompletter Ausstattung und eine Styrocut-Maschine Nr. 2 sowie mehrere Thermocuts von Proxxon.

    Handwerkszeug

    Vorhanden ist eine Grundausstattung von Handwerkszeug, ausgerichtet auf den Modellbau: Schneidematten, Lineale, Cutter, Klammern - und auch die gebräuchlichen Tischlerwerkzeuge wie Hämmer, Zangen, Sägen, Stecheisen, Feilen, Winkel, Schraubendreher, Bohrer, Zwingen, etc.

    Material

    Grundsätzlich müssen die NutzerInnen der Modellbauwerkstatt das für ihre Arbeiten benötigte Material selbst besorgen und mitbringen.

    Es steht jedoch eine umfangreiche Ausstattung an Verbrauchsmaterial zur Verfügung wie Kleber, Leim, Schrauben, Schleifpapier, Holzdübel usw., das genutzt werden kann.

    Nach Absprache ist es möglich, bestimmte Vollhölzer zu bearbeiten bzw. bearbeiten zu lassen.

    Von anderen Materialien (Platten, Styrodur, Styropor, ...) sind lediglich Kleinteile - "Reste" - zur freien Nutzung vorhanden.

    Arbeitsplätze

    Etwa 20 Arbeitsplätze sind in einem vom Maschinenraum abgetrennten Raum vorhanden, dazu zwei kleine Hobelbänke.

    Maschinennutzung

    Die Kleinmaschinen können nach Einführung von allen NutzerInnen der Modellbauwerkstatt benutzt werden.
    Die Tischlereimaschinen dürfen nur nach Vorlage eines Maschinenscheins und einer Einführung und in Anwesenheit des Werkstattleiters selbstständig benutzt werden. Dafür muß der Maschinenschein (TSM / Facharbeiterbrief) in Kopie vorgelegt werden.

  • Maschinenschein

    Ein ausschließlich für die Nutzung der Maschinen in der Modellbauwerkstatt gültiger Maschinenschein kann nach Absprache mit dem Werkstattleiter in der Werkstatt gemacht werden.

    Nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist das Bedienungspersonal (in unserem Fall die Studierenden) an den Maschinen zu unterweisen, die genutzt werden. Diese Unterweisung ist jährlich zu wiederholen. Dies gilt sowohl für Personen, die von Berufswegen täglich mit diesen Maschinen arbeiten, als auch für Studierende, die diese nur gelegentlich nutzen.
    Entsprechend sind Studierende, die den Beruf des Tischlers/Holzmechanikers erlernt haben, nicht von dieser Regelung befreit.

    Unfallverhütungsvorschriften der HOLZ-BERUFSGENOSSENSCHAFT

    Grundsätze der Prävention (BGV A 1) vom 1. Januar 2004

    § 4 - Unterweisung der Versicherten

    (1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.

    (2) Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln.

  • Ausleihe

    Eine Reihe von Kleinmaschinen kann ausgeliehen werden.

    Zur Verfügung stehen

    • Thermocut-Maschinen
    • kleine Kreissägen (Proxxon KS 230 und Proxxon FKS/E)
    • Akkuschrauber
    • weitere Kleinmaschinen nach Absprache

    Die Maschinen werden für einen begrenzten Zeitraum an eine bestimmte Person verliehen. Der Rückgabetermin ist unbedingt einzuhalten. Die Geräte dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Es steht nur eine begrenzte Anzahl von Geräten zur Verfügung, weshalb es zu Engpässen kommen kann. Voranmeldungen sind daher sinnvoll.